Sie melden sich per Anmeldeformular bei der Stelle Abklärung individuelle Unterstützung des SVA Aargau (AIU) an. Die AIU klärt, ob Sie bezugsberechtigt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie bereits Vorleistungen beziehen. Vorleistungen bedeutet Unterstützungsleistungen bei der Wohnungssuche. Als nächster Schritt wird eine individuelle Hilfeplanung (IHP) erstellt und die Ihnen zur Verfügung stehenden Stunden berechnet. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage: www.sva-ag.ch/aiu
SVA Aargau
Abklärung individuelle Unterstützung
Bahnhofplatz 3c
Telefon: 062 837 89 61 Mail: aiu@sva-ag-ch
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